Sicherheitsbewertungen
In Europa werden neue kosmetische Mittel schon bevor sie in den Regalen stehen genauestens unter die Lupe genommen. Als Hersteller von kosmetischen Produkten liegt die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Produkt bei Ihnen. So haben Sie als verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt gemäß den Bestimmungen der Europäischen Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 folgende Nachweise zu erbringen:
- Sicherheitsbewertung gemäß Art. 10, zusammengefasst in einem sogenannten Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
- Produktinformationsdatei gemäß Art. 11
- CPNP-Notifizierung gemäß Art. 13
Diese Nachweise, insbesondere die Sicherheitsbewertung, müssen von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Wir von Dermatest haben viel Erfahrung in diesem Bereich und beraten Sie gern zu allen Anforderungen und Fragen, die auf Sie warten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der praktischen Durchführung:
- Prüfung der relevanten Kennzeichnungselemente und Verpackungsvorschriften für kosmetische Mittel gemäß Art. 19
- Ausstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
- Beratung und Recherche rund um kosmetische Mittel