Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Dermatest GmbH und Unternehmern (im Folgenden Auftraggeber) über die Durchführung dermatologischer Untersuchungen und Testungen abgeschlossen werden. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Mit Abschluss eines Vertrages über die Durchführung dermatologischer Untersuchungen und Testungen erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Diese AGB gelten darüber hinaus auch für zukünftige Vertragsabschlüsse zwischen der Dermatest GmbH und dem Auftraggeber, auch wenn ihre Geltung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Die AGB können durch den Auftraggeber jederzeit auf der Internetseite der Dermatest GmbH (https://www.dermatest.com) abgerufen werden.

Die AGB der Dermatest GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt wurde. Die AGB der Dermatest GmbH gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltslos erbracht werden. Vereinbarungen, die von den Regelungen dieser AGB abweichen, sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote der Dermatest GmbH sowie Angaben auf der Internetseite der Dermatest GmbH (https://www.dermatest.com) sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.

Alle Verträge bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung oder Ergänzung bereits abgeschlossener Verträge. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass ein Vertreter der Dermatest GmbH und der Auftraggeber beziehungsweise ein dazu bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers das Vertragsformular unterschreiben. Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung bereits geschlossener Verträge sind ausschließlich Geschäftsführung und Verkaufsleiter der Dermatest GmbH befugt. Mündlich getroffene Nebenabreden zu einem Vertrag sind unwirksam. Sofern mündlich getroffene Vereinbarungen oder mündlich abgegebene Erklärungen einen bereits abgeschlossenen Vertrag betreffen, werden diese nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung oder dem Prüfleiter der Dermatest GmbH bestätigt werden.

Im Übrigen werden nur solche Vereinbarungen zwischen der Dermatest GmbH und dem Auftraggeber Vertragsbestandteil, die in dem Prüfungsvertrag, der Auftragsbestätigung und in diesen AGB niedergelegt sind.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Stehen der Dermatest GmbH gegen den Auftraggeber noch fällige Forderungen aus vorangegangenen Geschäften zu, so kann die Dermatest GmbH den Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung davon abhängig machen, dass der Auftraggeber zunächst einen Teil der ausstehenden Verbindlichkeit begleicht. Besteht ein erheblicher Zahlungsrückstand, kann der Beginn der Leistungserbringung von der vollständigen Begleichung von Verbindlichkeiten aus vorherigen Geschäften abhängig gemacht werden.

Bei Aufträgen mit einer vereinbarten Gesamtvergütung von über 5.000 € ist vor Prüfbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart wurde.

Die vereinbarte Vergütung ist an dem Tag fällig, an dem das von der Dermatest GmbH geschuldete Untersuchungs- oder Prüfungsergebnis beim Auftraggeber eingeht. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen oder Mahnungen seitens der Dermatest GmbH 15 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, sofern bis zu diesem Tag keine Zahlung erfolgt ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Bankkonto der Dermatest GmbH, sofern die Bezahlung durch Banküberweisung vereinbart ist.

§ 4 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB sowie der Einrede der des nichterfüllten Vertrags aus § 320 BGB in jedem Fall berechtigt.

§ 5 Aufrechnungen

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn die Gegenforderung der Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten, rechtskräftig oder von der Dermatest GmbH in schriftlicher Form anerkannt worden ist.

§ 6 Leistungszeit

Sämtliche von der Dermatest GmbH gemachten Angaben hinsichtlich der Dauer des Untersuchungs- und/oder Prüfungsverfahren sowie sonstigen Zeitangaben oder Fristen, die die Erbbringung der von der Dermatest GmbH geschuldeten Leistung betreffen, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und in Schriftform als verbindlich bezeichnet wurden.

Die Dermatest GmbH ist grundsätzlich zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Verweigert der Auftraggeber die Annahme einer ihm zumutbaren Teilleistung oder Teillieferung, gerät er hierdurch in Annahmeverzug.

§ 7 Gewährleistung

Im Falle eines Mangels an der von der Dermatest GmbH erbrachten Leistung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, soweit nicht im Folgenden von diesen abgewichen wird.

Der Auftraggeber ist im Falle eines offensichtlichen Mangels an der erbrachten Leistung verpflichtet, diesen innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Dermatest GmbH anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsrechte bezüglich dieses Mangels. Als offensichtlich gilt ein Mangel dann, wenn er auch von einer nicht fachkundigen Person ohne weiteres bemerkt werden kann. Liegen mehrere offensichtliche Mängel vor, muss auf jeden Mangel gesondert hingewiesen werden.

Im Falle eines nicht offensichtlichen Mangels steht der Dermatest GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Das Wahlrecht zwischen den zulässigen Arten der Nacherfüllung, Mängelbeseitigung und Neuerstellung, steht in jedem Fall und unabhängig von der Art des Mangels der Dermatest GmbH zu. Der Auftraggeber hat der Dermatest GmbH eine angemessene Frist zur Vornahme der Nacherfüllung zu setzen. Werden mehrere Mängel gerügt, muss für jeden einzelnen Mangel eine eigene, jeweils angemessene Frist gesetzt werden.

Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die Nacherfüllung durch die Dermatest GmbH fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, als fehlgeschlagen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die durch ihn zu erbringende Gegenleistung zu mindern. Alternativ kann er den Rücktritt von dem Vertrag erklären. Darüber hinaus kann der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch nur unter den in § 8 genannten Voraussetzungen geltend machen.

§ 8 Schadensersatz

Schadensersatz aufgrund mangelhafter Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen und erst nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, als fehlgeschlagen. Die Dermatest GmbH haftet jedoch nur in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Dermatest GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretungsorgane, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wurde der Schaden durch einfache, nicht leitende Erfüllungsgehilfen verursacht, ist er in der Höhe auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Dermatest GmbH haftet für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten jedoch auch dann, wenn diese Verletzung nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Zu den vertragswesentlichen Pflichten zählen diejenigen Pflichten, die die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung ermöglichen und auf deren Einhaltung durch die Dermatest GmbH der Auftraggeber daher vertrauen darf. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Schaden in der Höhe jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Entsteht dem Auftraggeber durch eine verzögerte Leistung der Dermatest GmbH ein Schaden, kann dieser nur in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Dermatest GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretungsorgane, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Wurde der Schaden durch einfache, nicht leitende Erfüllungsgehilfen verursacht, ist er in der Höhe auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Entfällt die Verpflichtung der Dermatest GmbH zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung aufgrund von Unmöglichkeit gemäß § 275 I BGB oder macht die Dermatest GmbH von den Leistungsverweigerungsrechten des § 275 II, III BGB zulässig Gebrauch und entsteht dem Auftraggeber hierdurch ein Schaden, kann dieser nur in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Dermatest GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretungsorgane, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Wurde der Schaden durch einfache, nicht leitende Erfüllungsgehilfen verursacht, ist er in der Höhe auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Sofern die Haftung der Dermatest GmbH durch diese AGB auf vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt wird, sind damit Schäden ausgeschlossen, die unvorhersehbar und im Hinblick auf den Vertragszweck völlig untypisch sind.

Die zuvor genannten Beschränkungen der Haftung der Dermatest GmbH finden keine Anwendung in Fällen von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Dermatest GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretungsorgane, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schäden haftet die Dermatest GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe.

Die zuvor genannten Regelungen führen weiterhin nicht zu einem Abweichen von den gesetzlichen Bestimmungen zur Beweislastverteilung zum Nachteil des Auftraggebers.

Die Haftung der Dermatest GmbH für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes wird durch diese AGB nicht berührt.

§ 9 Verwertung der Prüfergebnisse

Die von der Dermatest GmbH gefertigten Prüfungsgutachten und stellen eine fachliche, dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Beurteilung der zu prüfenden Produkte dar. Sie enthalten jedoch keine Aussage darüber, ob die Vermarktung des Produktes im Übrigen rechtlich zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bewerbung des Produktes oder darüber, ob das Produkt oder seine Zusammensetzung gegen Patent-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt.

§ 10 Geistiges Eigentum

Die Bezeichnung „Dermatest“ sowie die von der Dermatest GmbH verwendeten Prüfsiegel sind im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wort- und Bildmarken. Ihre Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dermatest GmbH. Wenn das Dermatest-Siegel, das 3-Sterne-Siegel und/oder das 5-Sterne Siegel an ein geprüftes Produkt vergeben wird, ist der entsprechende Auftraggeber zur Verwendung dieses Siegel an seinen Produkten und der produktbezogenen Werbung berechtigt.

Texte, Grafiken und Bilder, die von der Dermatest GmbH in ihren Prüfungsgutachten verwendet werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlich relevanten Verwertungshandlungen der Vervielfältigung, der Verbreitung, der Ausstellung und der öffentlichen Wiedergabe bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dermatest GmbH. Davon abweichend dürfen die vollständigen Prüfungsgutachten durch den Auftraggeber zum internen Gebrauch vervielfältigt werden. Die Wiedergabe wesentlicher Ergebnisse der Prüfung im Rahmen von Werbemaßnahmen ist ebenfalls zulässig.

§ 11 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht

Die vertragliche Beziehung der Dermatest GmbH und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Dermatest GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Dermatest GmbH. Dieser befindet sich gegenwärtig in Münster. Die Dermatest GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Dermatest GmbH aus dem Vertragsverhältnis ohne deren vorherige schriftliche Einwilligung an Dritte abzutreten.

Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Dermatest GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten Münster vereinbart. Die Dermatest GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Schnellkontakt

Rufen Sie uns unter 0251 481637-0 an oder senden Sie eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

1+1?*

Welche Daten im Einzelnen gespeichert werden und wer Zugriff auf diese hat, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ich stimme der Speicherung und Nutzung meiner Daten laut Datenschutzerklärung zu und bin mit der Verarbeitung meiner Daten innerhalb der Dermatest GmbH für die Beantwortung meiner Kontakt- oder Informationsanfrage einverstanden.

Meine Einwilligungen kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.*