Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die vorliegen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen  zwischen der Dermatest GmbH (im Folgenden Dermatest) und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber), insbesondere für Verträge über die Durchführung dermatologischer Untersuchungen und Testungen. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Dermatest in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.  Die AGB können durch den Auftraggeber jederzeit auf der Internetseite der Dermatest GmbH (https://www.dermatest.com) abgerufen werden.

(3) Die AGB von Dermatest gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Dermatest ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und Dermatest dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Kündigung oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Dermatest sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und in schriftlicher Form (gem. § 1 (5) als verbindlich bezeichnet. Dies gilt auch, wenn Dermatest dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen Dermatest sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

(2) Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist Dermatest berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Tagen nach seinem Zugang bei Dermatest anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder dadurch, dass Dermatest nach der Beauftragung mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 3 Leistungen von Dermatest

(1) Dermatest erbringt insbesondere dermatologische Prüfleistungen, darunter Inhaltsstoff‑Analysen, Hautverträglichkeits‑ und Wirksamkeitstests (z. B. Epikutantest, Anwendungstest, In‑Vitro‑Analyse). Die Leistungen können dabei die Planung, Durchführung, Auswertung der Studien erfassen. Diese Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen ergänzend die Regelungen in § 8 dieser AGB.

(2) Dermatest erbringt seine Leistungen entsprechend dem bei Abschluss dieses Vertrags geltenden aktuellen Stands der Technik, soweit im Rahmen der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Anforderungen vereinbart wurden.

(3) Dermatest wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

(4) Dermatest ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind.

Die von Dermatest zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit von Dermatest eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

(5) Dermatest ist nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungen vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern zu erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Dermatest erforderlich und allgemein üblich sind, und Dermatest insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Soweit Mitwirkungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert Dermatest diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen an.

(3) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungen vom Auftraggeber für Dermatest unentgeltlich zu erbringen.

(4) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Mitwirkungen/ Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von Dermatest hat, ist Dermatest von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Dermatest entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftraggebers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

(5) Sofern der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung und/oder Kenntnis von Dermatest Änderungen an Leistungen von Dermatest vornimmt, haftet Dermatest für diese Änderungen nicht.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart.

(2) Sofern eine individuelle Vereinbarung gem. (1) fehlt, ist die Vergütung von Dermatest wie folgt zur Zahlung fällig:

  1. a) Für alle nationalen Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug;
  2. b) Für alle internationalen Auftraggeber durch Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug;
  3. c) Für alle Auftraggeber durch Vorkasse in Höhe von 50% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mindestens EUR 8.000,00 innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

(3) Ungeachtet von § 5 (2) und sofern keine individuelle Vereinbarung gem. § 5 (1) vorliegt, gilt folgendes für sogenannte Studienabbrüche und deren Kosten:

  1. a) Wird der Auftrag (die beauftragte „Studie“) vor Studienstart durch den Auftraggeber gekündigt und sind die Gründe für die Kündigung nicht von Dermatest zu vertreten, hat Dermatest das Recht, 50% des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn bereits angefallene Materialkosten überschreiten diesen Wert – in diesem Fall werden die daraus resultierten Materialkosten zusätzlich durch Dermatest berechnet.
  2. b) Wird der Auftrag (die beauftragte „Studie“) nach Studienstart durch den Auftraggeber gekündigt und sind Gründe für die Kündigung nicht von Dermatest zu vertreten, hat Dermatest das Recht, 100% des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass diese Kosten Dermatest nicht entstanden sind.
  3. c) Erfolgt der Abbruch der Studie vor Studienstart oder nach Studienstart aus Gründen, die von Dermatest zu vertreten sind, erstattet Dermatest dem Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen anteilig zurück.

§ 6 Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Leistungsfähigkeit des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann nur mit von Dermatest unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen innerhalb des Vertragsverhältnisses aufrechnen; der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen von Dermatest auch berechtigt, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

(2) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Dermatest auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist Dermatest nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 7 Leistungszeit

(1) Die vereinbarten Fristen können bei unvorhergesehenen Umständen, die Dermatest nicht zu vertreten hat, angemessen verlängert werden. Dermatest wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. (2) Dermatest ist grundsätzlich zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Verweigert der Auftraggeber die Annahme einer ihm zumutbaren Teilleistung oder Teillieferung, gerät er hierdurch in Annahmeverzug.

§ 8 Gewährleistung

(1) Sofern die Leistungen von Dermatest dem Werksvertragsrecht zuzuordnen sind (vgl. § 3 (1)), gelten die nachfolgenden Regelungen.

(2) Zur Abnahme: Nach Fertigstellung des Werks hat der Auftraggeber das hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Über das Verfahren zur Abnahme stimmen sich die Parteien gesondert ab..

  • 640 Abs. 2 BGB gilt entsprechend.

Der Auftraggeber hat das Recht, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu verweigern. Er hat Dermatest mit der Verweigerungserklärung in Textform mitzuteilen, welche wesentlichen Mängel vorliegen.

(3) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist:

  1. a) Im Falle eines Mangels steht Dermatest zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Das Wahlrecht zwischen den zulässigen Arten der Nacherfüllung, Mängelbeseitigung und Neuerstellung, steht in jedem Fall und unabhängig von der Art des Mangels Dermatest zu. Der Auftraggeber hat Dermatest eine angemessene Frist zur Vornahme der Nacherfüllung zu setzen. Werden mehrere Mängel gerügt, muss für jeden einzelnen Mangel eine eigene, jeweils angemessene Frist gesetzt werden.
  2. b) Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die Nacherfüllung durch Dermatest fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, als fehlgeschlagen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die durch ihn zu erbringende Gegenleistung zu mindern. Alternativ kann er den Rücktritt von dem Vertrag erklären. Darüber hinaus kann der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch nur unter den in § 9 genannten Voraussetzungen geltend machen.

§ 9 Haftung

1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Dermatest bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet Dermatest – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dermatest, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Dermatest jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Dermatest nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn Dermatest die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Dermatest ist für Inhalte, die der Auftraggeber bereitgestellt hat, nicht verantwortlich. Dermatest ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

§ 10 Kündigung

Sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet, ist ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers gem. § 648 S. 1 BGB ausgeschlossen.

§ 11 Verwertung der Prüfergebnisse

Die von Dermatest gefertigten Prüfungsgutachten und stellen eine fachliche, dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Beurteilung der zu prüfenden Produkte dar. Sie enthalten jedoch keine Aussage darüber, ob die Vermarktung des Produktes im Übrigen rechtlich zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bewerbung des Produktes oder darüber, ob das Produkt oder seine Zusammensetzung gegen Patent-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt.

§ 12 Verjährung

(1) Sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet, beträgt abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln ein Jahr ab Abnahme.

(2) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Geistiges Eigentum, Rechteübertragung und Nutzung des Gutachtens

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des für ihn erstellten Prüfungsgutachtens, einschließlich aller enthaltenen Texte, Grafiken und Bilder. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Ausstellung sowie zur Weitergabe an Dritte.

(2) Enthält das Prüfungsgutachten Abbildungen von Testpersonen oder sonstige Inhalte, die Rechte Dritter berühren (z. B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte), kann Dermatest die für eine Rechteeinräumung entsprechend erforderlichen Zustimmungen oder Nutzungsbefugnisse dieser Rechteinhaber nur nach ausdrücklicher Beauftragung hierzu seitens des Auftraggebers beschaffen. Erfolgt eine Beauftragung werden die erworbenen Rechte in dem Umfang an den Auftraggeber übertragen, der zur uneingeschränkten Nutzung des Prüfungsgutachtens gemäß Absatz 2 erforderlich ist. Ohne eine solche Beauftragung ist der Auftraggeber lediglich zur internen Nutzung des Prüfungsgutachtens sowie zur Wiedergabe wesentlicher Prüfergebnisse im Rahmen von Werbemaßnahmen berechtigt.

(3) Dermatest behält sich das Recht vor, eine Archivkopie des Prüfungsgutachtens zu internen Dokumentationszwecken oder zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Nachweispflichten aufzubewahren.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Dermatest. Dermatest ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail, vgl. § 1 (5).

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Dermatest aus dem Vertragsverhältnis ohne deren vorherige schriftliche Einwilligung an Dritte abzutreten.

(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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