Kennzeichnungs­prüfung nach Art. 19 VO (EG) 1223/2009

In der Europäischen Kosmetikmittelverordnung VO (EG) 1223/2009 wird detailliert aufgeführt, welche Kennzeichnungselemente auf einem kosmetischen Mittel aufzubringen sind. Neben der generellen Forderung, dass die Angaben unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar aufgebracht werden müssen, ergeben sich Pflichtangaben wie z.B.

  • Firmenname
  • Nenninhalt
  • Haltbarkeit
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Losangabe
  • Verwendungszweck
  • Liste der Bestandteile

Wir überprüfen gerne Ihre Etiketten von Umverpackung und dem eigentlichen Behältnis des kosmetischen Mittels. Sprechen Sie uns an.

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