Produktinformationsdatei gemäß Art. 11 VO (EG) 1223/2009
Die nach Art. 11 der Europäischen Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 notwendige Produktinformationsdatei können wir für Sie zusammenstellen. Folgende Unterlagen benötigen wir dazu von Ihrer Seite:
- Beschreibung des kosmetischen Mittels
- Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
- Herstellungsmethode
- Wirksamkeitsnachweis
- Nachweis über die Vermeidung von Tierversuchen
- GMP-Zertifikat
Die Produktinformationsdatei ist von der verantwortlichen Person zu führen und bis zu 10 Jahre nach Produktion der letzten Charge aufzubewahren.