CPNP- Notifizierung gemäß Art. 13 VO (EG) 1223/2009

Kosmetische Mittel werden vor dem Inverkehrbingen im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) der Europäischen Kommission angemeldet.

Auch bei der Zusammenstellung  und Meldung der dort erhobenen Daten können wir  Ihnen helfen, dazu benötigen wir die folgenden Informationen von Ihrer Seite: :

  • Kategorie des kosmetischen Mittels
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person
  • Herkunftsland und Mitgliedstaat, in dem das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht wird
  • Angaben über vorhandene Nano-Materialien oder CMR-Stoffe (karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe)
  • Rezeptur

Die Daten werden vertraulich behandelt und dienen als Informationsquellen für die Giftnotrufzentren und die zuständigen Behörden.

Neben der eigentlichen CPNP- Notifizierung unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung Ihres Accounts auf den Seiten der EU-Kommission.

Schnellkontakt

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