Verantwortliche Person gemäß Art. 4 VO (EG) 1223/2009

Es dürfen nur solche kosmetischen Mittel in der EU in den Verkehr gebracht werden, für die eine juristische oder natürliche Person in der Gemeinschaft als „verantwortliche Person“ benannt ist. Der Hersteller und/oder Importeur kann durch ein schriftliches Mandat eine Person innerhalb der Gemeinschaft als verantwortliche Person benennen.

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